BEURLAUBUNGSANTRAG
In der OGS herrscht ebenso wie am Vormittag im Unterricht Anwesenheitspflicht. Dementsprechend bedarf es eines Beurlaubung_OGS_doppelt(3).pdf, um Ihr Kind in Ausnahmefällen (z.B. ein Arzttermin, der nicht zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist, besondere Vereinsaktivitäten, familiäre Gründe) beurlauben zu lassen. Dieser Antrag sollte nach Möglichkeit frühzeitig ausgefüllt und bei der Leitung der Nachmittagsbetreuung abgegeben werden.
Falls Ihr Kind regelmäßig an außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Nachhilfe, Vereinsaktivitäten) oder triftige persönliche, erzieherische, gesundheitliche oder familiäre Gründe (z.B. Erziehungsberatung, Therapietermine) teilnimmt, ist in diesen Fällen in der Regel eine frühere Gehzeit ab 15:30 möglich. Hierzu füllen Sie bitte den „Antrag__regelmassige_fruhere_Gehzeiten_OGSRoethenbach_2023-24.pdf“ aus und geben ihn in der OGS ab. Bei Rückfragen wendet sich die Leitung an Sie.
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