• SCHRITT 3 ANMELDUNG

        • FOLGENDE ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN BENÖTIGEN WIR FÜR DIE ANMELDUNG

           

          Fügen Sie der ausgedruckten und unterschriebenen Online-Anmeldung folgende Unterlagen bei:

           

          1. ZEUGNIS

          Übertrittszeugnis im Original (Grundschule)

          Das Zeugnis verbleibt an der Schule. Bitte kopieren Sie das Übertrittszeugnis, falls Sie es für Ihre Unterlagen benötigen.

          Zwischenzeugnis oder letzten Notenauszug (nur Gymnasium/Realschule/Mittelschule)

          Die endgültige Anmeldung erfolgt am 1. Sommerferientag von 8:00 bis 12:00 Uhr mit dem Jahreszeugnis (siehe Merkblatt Anmeldung).


          2. GEBURTSURKUNDE IN KOPIE

          Sollte eine Kopie nicht möglich sein, scannen Sie die Geburtsurkunde ein und senden diese unter Angabe des Namens und der Schule an: anmeldung.info@rsroeba.de


          Falls zutreffend: Auszug eines Sorgerechtsbeschlusses in Kopie

          Bei geschiedenen / getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: Vollmacht (SERVICE --> Formulatcenter --> Erklärung zum Sorgerecht) oder formlose, schriftliche Einverständniserklärung, dass das Kind an der Staatl. Realschule Röthenbach angemeldet werden darf. Sollte eine Kopie nicht möglich sein, scannen Sie diese ein und senden diese mit Angabe des Namens und der Schule an: anmeldung.info@rsroeba.de


          ► Falls zutreffend: Antrag auf Teilnahme am ev./rk. Religionsunterricht

          Falls Ihr Kind konfessionslos ist, aber am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen möchte, bitte den Antrag  ausfüllen und den Unterlagen beifügen. Den Antrag finden Sie hier: religionsunterricht.pdf


          Nur bei Probeunterricht (3,0 im Übertrittszeugnis oder schlechter):

          Frankierter Briefumschlag mit Ihrer Adresse im Anschriftenfeld


          Falls zutreffend: Bescheid über Nachteilsausgleich in Kopie (Lese/Rechtschreibstörung etc.)

          Falls eine Kopie nicht möglich ist, scannen Sie den Bescheid ein und senden diesen mit Angabe des Namens an: anmeldung.info@rsroeba.de

          Bitte beachten Sie, dass beim Übertritt an eine andere Schulart, ein neues Attest ggf. eine neue Testung bei unserem Schulpsychologen erfolgen muss. Erst nach Ausstellung eines neuen Attestes von unserem Schulpsychologen, Ihres Antrages auf den Nachteilsausgleich und der, von der Schulleitung unterschriebenen Neuausstellung, kann der Nachteilsausgleich an unserer Schule gewährt werden. Sollte das auf Ihr Kind zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren Schulpsychologen Herrn Röhrl. Die Kontaktdaten und ein Informationsschreiben zum Nachteilsausgleich finden Sie hier auf unserer Homepage.

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